Edelreis-Schutzprogramm

 

Certification Tag of spanish Citrus trees

Es gibt innerhalb Deutschland kein direktes Edelreis-Schutzprogram für Citruspflanzen.Somit kommt das EU-Recht zur Geltung. Aber die Vorschriften 92/34/EWG über das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterialin für Obstpflanzen, 93/48/EWG über die Anfordeungen für Vermehrungsmaterial und die Vorschrift 98/48/EWG über die Anforderungen an Vermehrungsmaterial für Zierpflanzen, darin der Artikel 3 a-c geben uns aber deutliche Hinweise und Anforderungen an die Edelreiser, die für Citruspflanzen benutzt werden sollen. Dies wurde schon einmal in einem Newsletter der Citrus Freunde Europa (CFE) behandelt.

In der Richtlinie 92/34/EWG finden wir hauptsächlich allgemeine Hinweise, über den Umgang, die Anforderungen und die Verwendungsanforderungen für Vermehrungsmaterialien, damit diese in Verkehr gebracht werden dürfen.

Aber die Richtlinie 93/48/EWG gibt direkte Hinweise, und nennt auch Citrus definiv. Der Artikel 3, Abschnitt 3, Punkte I-III behandel insbesondere Citruspflanzen. Allerdings ist diese Richtlinie für den kommerziellen Markt gedacht, doch wir können uns daran orientieren.

Artikel 3.3 I bemerkt, dass solches Material nur von bestimmten und kontrollieren Stellen stammen darf, und visuell frei von Krankheiten sein muss. Der Artikel 3.3 II erklärt und legt dein Zeitpunkt der Kontolluntersuchung durch ein zertifiziertes Labor fest, welches die Edelreiser als Krankheitsfrei bestätigen muß. Hierbei werden insbesondere die Viren für Citrus Tristeza Virus (CTV, siehe auch Clubnewsletter CFE Limette Numer 2), Citrus Exocortis Virus (CEV), Xyloporose, Psorose A und B, Woody Gall, die Bakterien für Greening und Citrus Krebs genannt, neben einigen weiteren. Eine Eingruppierung nach virenfrei und virengetestet wird vorgenommen, und erlassen für welche Zwecke welches Material eingesetzt werden darf. Hingegen beschreibt Artikel 3.3 III dass für Unterlagen nur virod-tolerante Unterlagen verwendet werden dürfen. Das dies nicht für alle Viren und Viroden zutrifft, sind alle hier bisher bekannten Citrus-Unterlagen einsetzbar und in diesen Punkt eingeschlossen, lediglich nicht bekannte und geprüfte Unterlagen sind damit ausgeschlossen.

Zudem gibt die Richtlinie an, dass das Vermehrungsmaterial den Anforderungen an CAC (Conformtas Agragria Communitatis) Normen angegleichen sein müssen, so greifen für Citrus wohl auch die recht strengen Regeln des Spanischen Edelreis-Schutzprogrammes, welches dem Californischen Schutzprogramm entsprungen ist. Artikel 8 gibt nun Hinweise zur Kennzeichnung der Pflanzen an und bestimmt, dass Sorte, botanischer Name, Unterlagenbezeichnung, und Herkunft genau, neben der CEE Kennzeichnung und einer Registriernummer aufgeführt werden sein müssen. Das ist mit dem blauen, spanischen Certification Tag zum Beispiel absolut gewährleistet, so dass diese Kennzeichnung zum Verbringen der Pflanzen und zum Verkauf diese innerhalb der EU ausreicht. Für den Inländischen Markt gibt es Ausnahmeregelungen, diese Pflanzen dürfen aber nicht in andere EU Länder verbracht werden.

Zuletzt kommt die Vorschrift 98/56/EWG über die Anforderungen an Vermehrungsmaterial für Zierpflanzen. Hier finden wir Querverweise auf die allgemeinen Richtlinien, aber direkt in der Richtlinie finden wir in Artikel 3 Punt a bis c die Ausführungen über Citruspflanzen, die ja ebenfalls für den Zierpflanzenmarkt von Bedeutung sind. Man findet hier fast ein wortwörtliche Wiederholung der Regeln der Vorschrift 93/48/EWG Artikel 3.3 Punkt I-III.

Wir finden somit als einheitliches Edelreisschutzprogram in den Anforderungen, dass Edelreiser von besonderen Stellen stamen müssen, die unter Kontrolle und Übrwachung stehen, desweitern die Kontrollen durch befugte und zertifizierte Labors erfolgen muss. Wir finden, dass die Edelreiser frei von infektiösen Krankheitserregern sein müssen, welches ebenfals durch diese Laboratorien festgestellt werden muss. Zudem finden wir eben auch die Regelung, dass eben nur solchermassen vermehrte Pflanzen in Verkehr zu bringen sind....

Wir erkennen also, dass Citruspflanzen innerhalb der EU bestimmten Mindestanforderungen genügen müssen, und zudem sehr strenger Überwachung unterliegen. Wir erfahren aber auch, dass es Ausnahmen für lokale Märkte gibt, diese Pflanzen, dann aber nicht in andere Länder der EU verbracht werden dürfen. Auch ist zu erkennen, dass eine Kennzeichnungspflicht besteht, die die Pflanzen mit Sortenname, botanischer Kennzeichnung und anderen wichtigen Daten, wie Registriernummer und Veredelungsunterlagen-Kennung auszeichnet.

Damit sollten die Citruspflanzen innerhalb der EU alle vergleichbare Qualität besitzen, was aber leider nicht immer Beachtung findet.

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